Schutz von personenbezogenen Daten

Die DSGVO sieht einen besonderen Schutz für personenbezogene Daten vor.

In der Konferenz vom 2. Oktober 2020 stellten die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder mit Ihrer Bewertung fest, dass kein datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft Office 365 möglich ist.

Die Behörden werden nun mit dem Hersteller Gespräche aufnehmen, um diesen Umstand zu besprechen. Dr. Stefan Brink, Prof. Dr. Thomas Petri, Michael Will, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch und Monika Grethel: „Wir stimmen mit der gesamten Datenschutzkonferenz überein, dass die Rechtsunsicherheiten im datenschutzrechtlichen Umgang mit Microsoft Office 365 zeitnah bereinigt werden müssen.
Es wäre gut, wenn die neu eingesetzte Arbeitsgruppe der Konferenz unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze erreicht, dass der Hersteller sein Produkt Microsoft Office 365 bald und nachhaltig datenschutzrechtlich nachbessern wird. In einem konstruktiven Dialog mit Microsoft zur Sprache kommen müssen dabei insbesondere die Maßstäbe, die nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei Drittstaatentransfers zu beachten sind.“  

Mit welche Konsequenzen Unternehmen, die Microsoft Office 365 derzeit einsetzen, zu rechnen haben ist unklar. Es wird davon ausgegangen, dass keine Bußgelder verhängt werden. Dennoch auszuschließen ist dies nicht.

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